In seiner freiwilligen Aussage vor Gericht schildert Eberhard von Kurowski die katastrophale Lage der Zivilbevölkerung in der Region Azaryčy während des Krieges und den Befehl zur Einrichtung von Lagern für nicht arbeitende Personen. Angeblich führte von Kurowski diese Anweisung nur widerwillig aus. Ihm zufolge verzichtete er auf seine Unterstützung für das Hitler-Regime und versuchte, zur Wiederherstellung der russischen Bevölkerung beizutragen. Die Aussage vor Gericht kann als Versuch von Kurowskis verstanden werden, sich als unschuldig an Kriegsverbrechen darzustellen, da er – nach seiner eigenen Darstellung – nur auf Befehl der befehlshabenden Generäle gehandelt habe.

„Sofort bin ich mit einem Protest gegen diesen Befehl aufgetreten; ich erklärte es mit dem Zeitmangel und der Unmöglichkeit der Ausführung durch die Division, weil es zu viel Zeit rauben könnte. Der General-Major Kulmer gab seine Zustimmung ebenso nicht, jedoch lehnte der kommandierende General alle Einwände ab und gab die direkte Anweisung zur Ausführung des Befehls.
Als ich am nächsten Tag den Korps über die Grausamkeit dieses Befehls informierte, bekam ich vom Korps die Antwort, dass „er zwar mit diesem Unternehmen ebenso nicht einverstanden sei, jedoch fordere dies die Armee, und wir müssen den Befehl der letzteren ausführen“. Weitere Widerrede in dieser Sache war unmöglich, denn sie hätten mich dem Militärgericht übergeben können.“ 1


  1. Die Wehrmacht an der sowjetisch-deutschen Front. Ermittlungs- und Gerichtsmaterialien aus archivierten Strafverfahren gegen deutsche Kriegsgefangene. 1944-1952 / Institut für russische Geschichte der Russischen Akademie der Wissenschaften, Zentralarchiv des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands, hrsg. v. V. S. Christoforov, Moskau 2011, S. 284-288. Dokument Nr. 79. ↩︎