2017 reichten ein in Budapest lebender Holocaust-Überlebender und zwei Nebenkläger:innen eine Klageschrift beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein. Darin verlangten sie, dass das 1960 von rechten Mandatsträgern errichtete Denkmal zu Ehren der 110. Infanteriedivision der deutschen Wehrmacht, die ihren Ursprung in Lüneburg hat, abgedeckt wird. Auf der neben dem Denkmal angebrachten Gedenktafel stand bisher nur:
„Erinnerungskultur ist zeit- und kontextgebunden. Der Gedenkstein ist ein Dokument für den unreflektierten Umgang mit der NS-Vergangenheit, der in den 1960er Jahren noch in vielen Städten und Einrichtungen präsent war. Heute ist er umstritten und ein Stein des Anstoßes – schmerzhaft in seiner Aussage, verletzend für die Nachfahren der Opfer, unverständlich für die nachfolgenden Generationen.“1
Infolge des 2020 erzielten juristischen Kompromisses wurde die Gedenktafel erweitert, um der Erinnerung an die Beteiligung der Infanterie an den Deportationen bei Azaryčy und dem Holocaust gerecht zu werden.
- Süddeutsche Zeitung: Einigung im Prozess um Wehrmachts-Denkmal. Tafel ergänzt. Abgerufen unter: sueddeutsche.de/kultur/lueneburg-einigung-im-prozess-um-wehrmachts-denkmal-tafel-ergaenzt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200920-99-639946, 21.09.2020 (letzter Zugriff: 30.06.2024). ↩︎